Tarifeinheitsgesetz

Wir leben Gemeinschaft!

Das ist für uns nicht nur irgendein Satz. Mit der Umsetzung des Tarifeinheitsgesetzes durch den Arbeitgeber ist es uns wichtig, noch einmal ganz deutlich zu betonen: Wir alle in der EVG arbeiten und kämpfen gemeinsam für unsere Rechte. Wir sind alle Mitglieder der EVG, denn wir wissen: Gemeinsam sind wir stark.

Für uns war und ist wichtig, dass im Zuge der Umsetzung des Tarifeinheitsgesetzes die Mehrheitsverhältnisse in den jeweiligen Betrieben in einem rechtssicheren Verfahren ermittelt werden. Die Versteckspiele der GDL haben nun jedoch dazu geführt, dass der Arbeitgeber bei der Umsetzung des Tarifeinheitsgesetzes die Zuordnung der Betriebe vorgenommen hat und festlegt, welche Tarifverträge in den einzelnen Betrieben ab dem 01.04.201 für die Beschäftigten angewandt werden.

In Betrieben, in denen nach Auffassung des Arbeitgebers die GDL die Mehrheit der Mitglieder stellt, kommen für die betroffenen Beschäftigten ausschließlich die Tarifverträge der GDL zur Anwendung.

Diese Entwicklung und tarifvertragliche Umsetzung ist für uns als EVG nicht das letzte Wort:

  • Wir werden gemeinsam mit Leidenschaft und Solidarität um neue Mitglieder werben!
  • Wir wollen, dass es überall und für alle FAIR NACH VORNE geht!
  • Wir kämpfen für Tarifverträge mit einer guten sozialen Absicherung und vielfältigen Wahlmöglichkeiten für alle Beschäftigten in der gesamten Eisenbahnbranche!

Konkret heißt das für Dich als EVG-Mitglied:

Du kannst auch künftig unsere Leistungen wie z.B. Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht, Freizeit- und Unfallversicherung oder Weiterbildungsangebote über unsere EVA-Akademie in Anspruch nehmen.

Du bekommst auch weiterhin exklusive Informationen mit unserer Mitgliederzeitschrift „imtakt“ direkt zu Dir nach Hause gesandt.

Und selbstverständlich wirst Du auch weiterhin von Deiner Geschäftsstelle betreut und Du kannst Dich mit all Deinen Fragen und Anregungen jederzeit an Deine EVG-Betriebsgruppe wenden.

Darüber hinaus bleiben auch langfristige tarifliche Leistungen wie z.B. der Kündigungsschutz (bei Krankheit oder rationalisierungsbedingt) oder die Nutzung des Langzeitkontos bestehen, auch wenn sie ggfs. vor Gericht eingeklagt werden müssen.

In Betrieben, in denen wir auch nach Auffassung des Arbeitgebers als EVG die Mehrheit der Mitglieder stellen, werden nur noch die Tarifverträge der EVG angewandt. Das ist eine gute Botschaft für uns als Gewerkschaft und vor allem für die Kolleginnen und Kollegen. Die Tarifverträge der GDL fallen nunmehr weg.

Unsere Mitglieder profitieren weiterhin in vollem Umfang von unserem vielfältigen Tarifpaket, wie die Möglichkeit zur Nutzung des Langzeitkontos oder können Leistungen aus dem Fonds soziale Sicherung und dem neuen Fonds für Wohnen und Mobilität in Anspruch nehmen.

Wir machen gute und vorausschauende Tarifpolitik, individuell und mit Wahlrechten. Und wir wollen auch in Zukunft die Mehrheit der Beschäftigten in den Betrieben organisieren.

Willst auch Du aktiv unsere starke Gemeinschaft mitgestalten und unsere Kraft auch für die Zukunft absichern? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt: Werde Mitglied der EVG! Denn viele Mitglieder schaffen eine starke Interessenvertretung. Nur gemeinsam geht es FAIR NACH VORNE: für alle Kolleg*innen in der Eisenbahnbranche.

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